Die Dinglinde

Johannes Naumann (Thalexweiler) und Klaus Feld (Landsweiler) widersprechen

In einem anonymen, nicht datierten Beitrag wurde behauptet, die Linde ausgangs Böhmen am Fuß des Klöcknerbergs, wo 1927 das Turnerdenkmal errichtet wurde, sei eine Dinglinde (Sitz des Hochgerichts der Vierherrschaft Lebach) gewesen.

Diese Aussage ist nach den Worten von Johannes Naumann und Klaus Feld durch keine historische Quelle belegt. Vielmehr sei in allen Urkunden, Karten und Dokumenten belegt, dass die Lebacher Dinglinde immer in der Marktstraße vor „Lindenschneidershaus“ (später: Hotel Klein) gestanden hat.

Hierzu übergibt uns Johannes Naumann als Beleg eine Lebacher Karte mit Linde und Pranger von 1625 aus: Walter Zimmermann: Die Kunstdenkmäler der Kreise Ottweiler und Saarlouis, 1934.

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Und Klaus Feld führt hierzu aus: „Herr Naumann hat Ihnen inzwischen die alte Karte von Lebach zur Verfügung gestellt. Sie ist ein eindeutiger Beleg.

Auch ohne die Karte zu kennen, spricht die politische Situation in der Vierherrschaft Lebach eindeutig dagegen, dass diese Linde jemals Tagungsort der Lebacher Gerichtssitzungen gewesen sein soll. Im Lebach der Feudalzeit bildeten vier Grundherren gemeinsam die Landesregierung der Herrschaft. Das Verhältnis der vier Herren untereinander war politisch fein austariert. Jede Seite achtete peinlich genau darauf, dass sie in ihren Rechten nicht durch Anmaßungen und Übergriffe der anderen drei Herren geschmälert wurde. Die beiden Weistümer von 1550 und 1563 bildeten dabei eine Art Grundgesetz der Herrschaft Lebach. Beide Weistümer sind abgedruckt in Repplinger, Arnold. Vierherrschaft Lebach. Lebach 1991.

Der Vorsitz im Hochgericht Lebach stand dem Vertreter des Kurfürsten von Trier zu. Regelmäßig nahm diesen der Amtmann von St. Wendel wahr. Ihm stand auch das alleinige Recht zu, zur Gerichtssitzung, die oft auch Tagsatzung genannt wurde, einzuladen.

Den Herren von Hagen, die in der Rangfolge des Weistums erst an dritter Stelle nach den Herren von Dillingen bzw. später dem Vertreter des Herzogs von Lothringen kamen, sprach das Weistum von 1563 das ausdrückliche Recht zu, alle Streitigkeiten in den Höfen Jabach, Hahn und Wahlen, dem heutigen Ortsteil Böhmen, die nicht ins Hochgericht gehörten, allein und ohne Mitsprache der anderen Herren zu entscheiden. Aus dieser Bestimmung leiteten die Herren von Hagen besondere Vorrechte in den drei Höfen, aber auch im Schlossbezirk Motten, ab. Im Schlossbezirk stand aber auch die Linde am Klöcknersberg.

Wäre sie die Gerichtslinde gewesen, dann hätte der Amtmann von St. Wendel zur Gerichtssitzung an einen Ort einladen müssen, an dem er ein Vorrecht eines anderen Mitherrn hätte akzeptieren müssen. Die Politik funktionierte jedoch damals schon nach den gleichen Regeln wie heute. Eine derartige Einladung war undenkbar.

Dagegen war eine Einladung zur Gerichtssitzung in den Ort Lebach unproblematisch. Hier hatten alle vier Herren ihre jeweiligen Vogteien. Damit war der Ort für jeden neutral.

Da die Gerichtssitzungen, die meist im Rahmen des Maria-Geburts-Marktes stattfanden, oft einen ganzen Tag in Anspruch nahmen, waren auch die logistischen Probleme, wie die Verpflegung der anwesenden Personen mit Essen und Getränken sowie die Versorgung der Pferde leicht lösbar.

Die Bezeichnung der alten Linde am Klöcknersberg als Dinglinde ist vermutlich im 19. Jahrhundert entstanden, als der Mythos der Germanen die Phantasie der Bevölkerung beflügelte. Trotzdem bleibt die berechtigte Frage , warum stand ausgerechnet an dieser Stelle eine Linde, ein Baum, der in Lebach eher selten anzutreffen ist. Interessant ist in jedem Fall der Standort an einer Kreuzung zweier alter Wege.“

Lothar Schmidt

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